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anorak
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Dabei seit: 09.02.2002
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TL promo tracks hier ! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

da ich davon ausgehe, daß eine publikation von samples der tracks im web nicht illegal ist (*hoff *g*), habe ich mir die mühe gemacht und sie zu .mp3s gesampled. nach langem überlegen hab ich sie auf angelstown geuppt, um sie jedermann(frau) zugänglich zu machen und mit winamp z.b. abzuspielen. ich hoffe, es ist im interesse von warner, daß diese appetizer verbreitet werden, denn sie wollen doch sicher Tr3s Lunas verkaufen.


die files sind im mp3pro format gesampled (96 kbit/s 22 khz), die bei größerer kompression gleiche qualität wie mp3normal 128 kbit/s 44 khz versprechen.


editiert, bei interesse bitte nachricht @ Krischan.
18.05.2002 13:15 anorak ist offline Beiträge von anorak suchen Nehmen Sie anorak in Ihre Freundesliste auf
Hibernaculum Hibernaculum ist männlich
Platinum


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Dabei seit: 14.05.2002
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Nette Appetizer Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hi!

Ich drücke Dir die Daumen, dass es keine Probleme gibt.

Allerdings denke ich mal das keiner mit der Qualität viel anfangen kann. Das Original ist einfach besser. Ich Frage auch nicht, wo die nun wieder herkommen.

Wem diese Appetizer vom Stil nicht gefallen, wird die CD definitiv nicht kaufen. Aber so jemanden gibt es hier ja nicht.

Schönes Pfingstwochenende!



__________________
hibernaculum.de
18.05.2002 15:41 Hibernaculum ist offline E-Mail an Hibernaculum senden Homepage von Hibernaculum Beiträge von Hibernaculum suchen Nehmen Sie Hibernaculum in Ihre Freundesliste auf
anorak
Administrator


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die samples sind von http://www.mikeoldfield-treslunas.com , einer warner-site. allerdings kann man sie dort nur online abspielen (wenn man nicht weiß, wie es geht). die originalen files liegen im .swf (flash) format vor, deshalb die miserable qualität. aber ich denke zum reinhören am pc ist dies allemal ausreichend.
18.05.2002 16:48 anorak ist offline Beiträge von anorak suchen Nehmen Sie anorak in Ihre Freundesliste auf
Hibernaculum Hibernaculum ist männlich
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Dabei seit: 14.05.2002
Beiträge: 498

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Hey, Super!

Danke für die Info. Auf die Domain hätte man ja mal kommen können.

__________________
hibernaculum.de
18.05.2002 18:03 Hibernaculum ist offline E-Mail an Hibernaculum senden Homepage von Hibernaculum Beiträge von Hibernaculum suchen Nehmen Sie Hibernaculum in Ihre Freundesliste auf
juancapachacutec juancapachacutec ist männlich
Exposed


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Beiträge: 205

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plugin MP3pro bei http://www.mp3prozone.com für Winamp

j.c.

__________________
under construction

18.05.2002 22:48 juancapachacutec ist offline E-Mail an juancapachacutec senden Homepage von juancapachacutec Beiträge von juancapachacutec suchen Nehmen Sie juancapachacutec in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Krischan
da ich davon ausgehe, daß eine publikation von samples der tracks im web nicht illegal ist (*hoff *g*),


http://www.gema.de/kunden/information_se...musik.shtml#II6
18.05.2002 23:27
anorak
Administrator


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an multimedia@gema.de


hallo,

ich möchte auf meiner website einige ausschnitte eines musikalbums, das noch nicht erschienen ist (am 03.06.02 ist release), zum download anbieten. dabei handelt es sich um samples, die bei http://www.mikeoldfield-treslunas.com schon offiziell von WEA angeboten werden. da ich einer der größten fans dieses musikers bin, möchte ich erreichen, daß er weiterhin seine hervorragende musik komponiert und natürlich auch verkauft. die ausschnitte sind jeweils 1 minute lang und lassen sich eigentlich nur online abspielen (flash-format .swf), aber ich habe sie für mich zu .mp3s gesampled und möchte sie nun wie gesagt der öffentlichkeit zugänglich machen.

darf ich das ? wenn nein, was muß ich dafür tun, daß ich das darf ? und was würde das eventuell kosten ?

vielen dank im vorraus smile

ch.wolff

-----------------------------------------------------

jo ich weiß, etwas spät *g*. mal schauen, was sie schreiben. zur sicherheit habe ich die links oben editiert, wenn jemand interesse haben sollte an den files, bitte email oder pm an mich.
19.05.2002 00:32 anorak ist offline Beiträge von anorak suchen Nehmen Sie anorak in Ihre Freundesliste auf
Trabucco Trabucco ist männlich
Ommadawn


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Beiträge: 72

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Auf http://www.mikeoldfield.es.vg stehen die einminütigen Appetizer im mp3-Format bereits zum Download bereit.

__________________
"Das Sozialverhalten vieler Menschen ähnelt immer mehr einem intensiven Betteln um Schläge."
(Dietmar Wischmeyer)

20.05.2002 13:23 Trabucco ist offline E-Mail an Trabucco senden Beiträge von Trabucco suchen Nehmen Sie Trabucco in Ihre Freundesliste auf
dkay.com dkay.com ist männlich
Derwisch ;)


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Zitat:
Original von Trabucco
Auf http://www.mikeoldfield.es.vg stehen die einminütigen Appetizer im mp3-Format bereits zum Download bereit.


nuja, das ist in spanien, die haben "etwas" andere gesetze als wir hier.....

:-)



ciaoooo,


dkay

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Die böseste Yahoo-Oldfield-Gruppe smile
20.05.2002 13:37 dkay.com ist offline E-Mail an dkay.com senden Homepage von dkay.com Beiträge von dkay.com suchen Nehmen Sie dkay.com in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dkay.com in Ihre Kontaktliste ein
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In Spanien werden - analog zur deutschen GEMA - die Urheberrechte von Autoren durch http://www1.sgae.es/ geschützt.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
20.05.2002 13:54
dkay.com dkay.com ist männlich
Derwisch ;)


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Dabei seit: 27.02.2002
Beiträge: 481

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Zitat:
Original von Tubular World
In Spanien werden - analog zur deutschen GEMA - die Urheberrechte von Autoren durch http://www1.sgae.es/ geschützt.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter.


ebenst.
in spanien (und auch in griechenland, wie ich von meinen eltern, die dort leben, weiß) läuft man nicht wegen jedes kleinen pfurzes zu gericht.

;-)



ciaooo,


dkay



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Die böseste Yahoo-Oldfield-Gruppe smile
20.05.2002 14:38 dkay.com ist offline E-Mail an dkay.com senden Homepage von dkay.com Beiträge von dkay.com suchen Nehmen Sie dkay.com in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dkay.com in Ihre Kontaktliste ein
anorak
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GEMA Jamuar 2002
Direktion Industrie
Abteilung Multimedia/Bildtonträger
Bereich Online



Informationen zur Lizenzierung von Music on Demand (MOD) Diensten


Vertrieb von Musikwerken über das Internet oder anderen Netzwerken

1. Rechte
Um einen MOD-Dienst im Internet betreiben zu können, benötigen Sie die Rechte an den Musikwerken und an deren Aufnahmen.
Diese Rechte an dem Musikwerk sind die Rechte der Urheber, also der Komponisten, Textdichter und Musikverlage, die von der GEMA vertreten werden und die von der GEMA einzuholen sind. Weitere Informationen über die GEMA finden Sie auf unserer Homepage www.gema.de.
Des weiteren müssen Sie die Rechte an der Aufnahme, die sog. Leistungsschutzrechte, abklären bzw. mit einem Inhaber dieser Rechte eine Vereinbarung über die Nutzung seiner Aufnahmen treffen. Das heisst, die Aufnahmen werden von dem jeweiligen Rechteinhaber zur Nutzung in einem MOD-Dienst zur Verfügung gestellt. Rechteinhaber dieser Aufnahmen sind in der Regel die Tonträgerhersteller (Leistungsschutzrechtsinhaber). Sollten Sie nicht selbst Tonträgerhersteller sein, haben Sie unbedingt vorab abzuklären, ob Ihnen Aufnahmen zur Verfügung stehen. Sollten Sie dies nicht beachten, setzen Sie sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie einer Strafverfolgung aus (§ 97 UrhG). Es ist also nicht zulässig, ohne vorherige Rechteklärung Aufnahmen von im Handel erworbenen CDs in ein digitales Format umzuwandeln und im Internet anzubieten.
Die GEMA verlangt über die ordnungsgemässe Abklärung dieser Rechte, der sog. Leistungschutzrechte, entsprechende Nachweise.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Vereinigung der Tonträgerhersteller in Deutschland (IFPI) (www.ipfi.de).


2. Lizenznehmer
Lizenznehmer der GEMA ist in der Regel nicht der Anbieter eines MOD-Dienstes sondern derjenige, der seine Aufnahmen über diesen Dienst vertreibt (z.B. Tonträgerhersteller).
Es gibt spezielle Regelungen für den Fall, dass der MOD-Dienst als Service seinen Kunden die Lizenzierung der Musikwerke bei der GEMA anbietet. Für diese Lizenzierung übernimmt dann der MOD-Dienst allerdings auch die Haftung, was u.a. finanzielle Verpflichtungen gegenüber der GEMA, wie Zahlung einer Sicherheitsleistung und Vorauszahlungen auf die zu erwartenden urheberrechtlichen Vergütungen, einschliesst.
Für die Anmeldung und Abrechnung von GEMA-Repertoire gibt es eine spezielle Datensatzbeschreibung, die bei der GEMA angefragt werden kann.

3. MOD-Dienst
Der MOD-Dienst wird wie ein Presswerk behandelt. Das bedeutet, dass der Anbieter dieses MOD-Dienstes in der gesamtschuldnerischen Haftung für die von ihm durch den MOD-Dienst begangenen urheberrechtsrelevanten Handlungen ist. Um von der GEMA für das von ihr vertretene Repertoire aus dieser Haftung entlassen zu werden, muss er der GEMA eine umfangreiche Kontrolle über diese Handlungen einräumen. Dies beinhaltet u.a. der GEMA Kontrolldaten über die Musiknutzung in einer von der GEMA festgelegten Form (Datensatz) zur Verfügung zu stellen. Die dafür notwendige Datensatzbeschreibung erhalten Sie von Nicola Allingham (nallingham@gema.de) per e-mail.
Die GEMA schliesst mit einem MOD-Dienst einen sog. Informationsvertrag, der Umfang und Art der Kontrolle regelt.

4. Vorgehensweise
Sollten Sie einen MOD-Dienst betreiben wollen und bereits Vereinbarungen mit Tonträgerherstellern oder anderen Leistungsschutzrechtsinhabern getroffen haben bzw. selbst Inhaber dieser Rechte sein, bitten wir Sie, uns eine ausführliche Beschreibung Ihres Dienstes zuzusenden. Insbesondere interessieren wir uns für folgende Punkte:

- Technische Umsetzung
- Gestaltung des MOD-Dienstes (Internetshop, Bestellvorgang etc.)
- Zahlungsweise
- Dokumentation der Downloads
- Sicherheit vor unerlaubten Kopieren der Musikwerke (Wasserzeichen, Tracking etc.)
- Serviceumfang des Dienstes für Auftraggeber (z.B. Tonträgerhersteller) sowie für Endkunden (Käufer der angebotenen Titel)
- Umfang des Dienstes (Wieviel Werke sollen eingestellt werden?)
- Start des Dienstes

5. Kostenloses Anbieten von Musikwerken on Demand innerhalb eines Angebots, das nicht als Schwerpunkt Musikwerke online vertreibt

Wenn Sie Musikwerke on Demand in Ihrem Angebot vorübergehend und nur in einem sehr geringen Umfang kostenlos anbieten, bitten wir Sie die Fragen unter 4. so weit wie möglich zu beantworten und uns eine Liste mit den einzustellenden Werken zuzusenden. Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt nicht mit o.a. Datensatzbeschreibung, sondern vierteljährlich mit angehängter Excel-Tabelle. Ansonsten gelten die Bestimmungen und Tarife gemäss Punkt 1., 2., 3. und 6.


6. Vergütungen

- Music on Demand mit Download
Die Vergütung beträgt vorbehaltlich nachstehender Klauseln 15 % der Vergütungsgrundlage (ausschließlich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer), mindestens jedoch € 0,25 für jedes abgerufene Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.
Bestehen keine Marktpreise, d.h. erfolgt zum Beispiel der Download durch den Endnutzer unentgeltlich, beträgt die Vergütung € 0,375 pro abgerufenes Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.
Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, werden für jeweils weitere bis zu fünf Minuten die Mindestvergütungsbeträge je Werk gemäß Satz 1-2 in voller Höhe zusätzlich berechnet.
Für die Zeit bis zum 31.12.02 erfolgt die befristete Anpassung der oben genannten Vergütungssätze um 20%.
Als Vergütungsgrundlage gilt der Preis, den der Endnutzer für die Leistungen des Music-on-Demand Angebots mit Download bezahlt. Werden Leistungen des Music-on-Demand Dienstes oder Bestandteile dieser Leistungen durch andere Beiträge, z.B. Übermittlungsentgelte, Abonnementgebühren, Werbung, Sponsoring, Provisionen oder Kompensationsgeschäfte, finanziert oder getrennt berechnet, so sind diese Beträge weiterer Bestandteil der Vergütungsgrundlage.

- Music on Demand ohne Download
Die Vergütung beträgt vorbehaltlich nachstehender Klauseln 15 % der Vergütungsgrundlage (ausschließlich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer), mindestens jedoch € 0,125 für jedes abgerufene Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.
Bestehen keine Marktpreise, d.h. erfolgt die Übermittlung an den Endnutzer unentgeltlich, beträgt die Vergütung € 0,1875 pro abgerufenes Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.
Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, werden für jeweils weitere bis zu fünf Minuten die Vergütungsbeträge je Werk gemäß Satz 1-2 in voller Höhe zusätzlich berechnet.
Für die Zeit bis zum 31.12.02 erfolgt die befristete Anpassung der oben genannten Vergütungssätze um 20%.
Als Vergütungsgrundlage gilt der Preis, den der Endnutzer für die Leistungen des Music-on-Demand Angebots ohne Download bezahlt. Werden Leistungen des Music-on-Demand Dienstes oder Bestandteile dieser Leistungen durch andere Beiträge, z.B. Übermittlungsentgelte, Abonnementgebühren, Werbung, Sponsoring, Provisionen oder Kompensationsgeschäfte, finanziert oder getrennt berechnet, so sind diese Beträge weiterer Bestandteil der Vergütungsgrundlage.

Diese Vergütungssätze sind ohne Präjudiz für die Zukunft und gelten bis zum 31.12.02 und werden bei Veröffentlichung eines Tarifs ungültig.
22.05.2002 13:28 anorak ist offline Beiträge von anorak suchen Nehmen Sie anorak in Ihre Freundesliste auf
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